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Abgasskandal: VW-Besitzer können ihr Auto zurückgeben

Vom Abgasskandal betroffene VW-Besitzer müssen den Rückruf ihres Fahrzeugs nicht befolgen. Vielmehr können sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Sie sollten sich allerdings beeilen, denn Volkswagen und viele Händler verzichten nur bis Ende 2017 auf die Verjährung.

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Den Besitzern eines vom Dieselskandal betroffenen Autos drohen Wertverluste und Fahrverbote in den Innenstädten. Volkswagen hat zwar eine Rückrufaktion gestartet, mit der die Motorsteuerung der manipulierten Fahrzeuge aktualisiert werden soll. Doch durch das Update können weitere Schäden entstehen.

Nach Ansicht der auf Großverfahren spezialisierten Anwaltskanzlei KMP3G ist es daher am besten, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Bei einem Vertragsrücktritt gibt der Betroffene das Auto zurück. Im Gegenzug erstattet der Verkäufer den Kaufpreis unter Abzug einer Nutzungsentschädigung. Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen besteht bei Leasing- und Autokreditverträgen zudem nicht selten die Möglichkeit eines Widerrufs.

Verjährungsverzicht bis Ende 2017

Wichtig ist, sofort zu handeln. Denn die meisten Gewährleistungsansprüche sind bereits verjährt. Der Volkswagen-Konzern verzichtet aber bis Ende 2017, die Verjährung geltend zu machen, und viele Händler folgen seinem Beispiel. Falls das Dieselfahrzeug nicht direkt beim Hersteller erworben wurde, ist die Klage gegen den Händler zu richten. Eine Klage gegen Volkswagen hält KMP3G in diesem Fall für wenig aussichtsreich.

Darüber hinaus rät die Kanzlei, nicht an der Rückrufaktion teilzunehmen. Ist die Anpassung der Motorsteuerung erst einmal durchgeführt, gilt das Auto vor Gericht als mangelfrei, und ein allfälliger Schaden durch das Update ist schwer nachzuweisen.

Gerichte auf Seite der VW-Besitzer

Mittlerweile geben immer mehr Gerichtsurteile den rücktrittswilligen VW-Käufern recht. Selbst der Volkswagen-Konzern und seine Händler scheinen nicht mehr an ihren Erfolg zu glauben. Solange der Verjährungsverzicht besteht, versuchen sie deshalb mit allen Mitteln zu verhindern, dass die Verfahren vor höhere Instanzen gelangen. Denn nichts fürchten sie mehr als ein Präjudiz, das weitere Kunden zu einer Klage ermutigt. So sind Fälle bekannt, in denen sie den Klägern trotz gewonnenem Verfahren ein großzügiges Vergleichsangebot unterbreiteten, damit diese ihre Berufung zurückziehen.

Da sich die Gewährleistungsansprüche nach 2017 nicht mehr durchsetzen lassen, sollten sich Besitzer eines vom Dieselskandal betroffenen VWs möglichst bald nach ihren rechtlichen Möglichkeiten erkundigen. RECHTECHECK.DE bietet in Zusammenarbeit mit erfahrenen Spezialanwälten eine kostenlose Erstberatung.

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